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   LG Aachen, 28.01.2014 - 6 S 152/13   

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https://dejure.org/2014,70587
LG Aachen, 28.01.2014 - 6 S 152/13 (https://dejure.org/2014,70587)
LG Aachen, Entscheidung vom 28.01.2014 - 6 S 152/13 (https://dejure.org/2014,70587)
LG Aachen, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 6 S 152/13 (https://dejure.org/2014,70587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auszahlung der Rückkaufswerte aus einer Rentenversicherung; Einordnung eines "Geld zurück! - Auftrags" als eine Forderungseinziehung auf fremde Rechnung (Inkassozession); Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.2013 - IV ZR 46/13

    Verkauf einer Lebensversicherung: Abgrenzung zwischen einer erlaubnisbedürftigen

    Auszug aus LG Aachen, 28.01.2014 - 6 S 152/13
    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH in seinem inzwischen ergangenen Urteil vom 11.12.2013, IV ZR 46/13 (zitiert nach juris), dem ein im Wesentlichen identischer Fall zugrunde gelegen hat.

    Hierfür spricht der Schutzzweck des RBerG, der dem in § 1 Abs. 1 S. 2 RDG definierten Ziel des Rechtsdienstleistungsgesetzes vergleichbar ist (vergleiche BGH, Urteil vom 11.12.2013, IV ZR 46/13).

    Vor diesem Hintergrund ist der BGH in dem oben zitierten Urteil vom 11.12.2013, IV ZR 46/13, dem ein im Wesentlichen identischer Fall zugrunde gelegen hat, zu dem Ergebnis gelangt, dass die Klägerin das wirtschaftliche Risiko der Beitreibung der abgetretenen Forderungen gegenüber dem Versicherer nicht übernommen hat und die Frage, ob, wann und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer den Kaufpreis im Sinne von § 3 Abs. 1 AGB erhält, vom Verlauf der Auseinandersetzung mit dem Versicherer abhängig ist.

  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 175/04

    Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel

    Auszug aus LG Aachen, 28.01.2014 - 6 S 152/13
    Soweit die Klägerin der Ansicht ist, es komme hinsichtlich der Abgrenzung zu den Fällen des Forderungskaufs darauf an, wie im konkreten Fall die Vertragsparteien den Vertrag verstanden haben, hat der BGH in seinem vorgenannten Urteil vom 11.12.2013 (siehe oben) dem zuwider auf seine ständige Rechtsprechung hingewiesen, wonach Allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn so auszulegen sind, wie sie von verständigen und redlichen Vertragsparteien unter Abwägung der Interessen der beteiligten Kreise verstanden werden (vergleiche BGH, Urteile vom 29.5.2009, V ZR 201/08, und vom 23.11.2005, VIII ZR 175/04, zitiert nach juris).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04

    SchuldenHulp

    Auszug aus LG Aachen, 28.01.2014 - 6 S 152/13
    Dies entspricht der bereits zum Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) ergangenen Rechtsprechung des BGH (vergleiche Urteil vom 5.10.2006, I ZR 7/04, zitiert nach juris).
  • BGH, 29.05.2009 - V ZR 201/08

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Protokollierung von Zeugenaussagen

    Auszug aus LG Aachen, 28.01.2014 - 6 S 152/13
    Soweit die Klägerin der Ansicht ist, es komme hinsichtlich der Abgrenzung zu den Fällen des Forderungskaufs darauf an, wie im konkreten Fall die Vertragsparteien den Vertrag verstanden haben, hat der BGH in seinem vorgenannten Urteil vom 11.12.2013 (siehe oben) dem zuwider auf seine ständige Rechtsprechung hingewiesen, wonach Allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn so auszulegen sind, wie sie von verständigen und redlichen Vertragsparteien unter Abwägung der Interessen der beteiligten Kreise verstanden werden (vergleiche BGH, Urteile vom 29.5.2009, V ZR 201/08, und vom 23.11.2005, VIII ZR 175/04, zitiert nach juris).
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